Woran erkennt man eine qualifizierte Kosmetikerin?

Wie viele andere Berufsbezeichnungen ist auch die Bezeichnung "Kosmetikerin" nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen! Mehr noch: Auch nach einem Crash-Kurs, einem Kurzlehrgang oder ohne jede Ausbildung kann man sich in diesem Beruf betätigen, und keine staatliche Stelle verlangt den Nachweis einer ordentlichen Ausbildung Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass sich auf diesem Gebiet auch Personen betätigen, die diese Berufsbezeichnung missbrauchen, dem Image der Berufsgruppe schaden und die Verbraucher verunsichern.

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zu Kurzlehrgängen ist eine vor Missbrauch geschützte Berufsbezeichnung. Die BBfK vergibt die vom Deutschen Patent- und Markenamt geschützte Dienstleistungsmarke und die damit verbundene Tätigkeitsbezeichnung Medizinische Kosmetikerin, die nur Berufsfachschulen mit zweijährigem Bildungsgang im Vollzeitunterricht vergeben dürfen.

geschützte Berufsbezeichnung Medizinische Kosmetikerin

An dieser Dienstleistungsmarke und an der Berufsbezeichnung erkennt der Verbraucher, dass eine hoch qualifizierende Ausbildung absolviert wurde, dass die beruflichen Leistungen durch eine anerkannte Abschlussprüfung nachgewiesen worden sind und dass hier mit beruflichem Sachverstand und Erfahrungen die wichtigsten Voraussetzungen für qualifizierte Dienstleistungen gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BBFK logo 500 (2)